Notarstempel - Notarsiegel

Sowohl in Rechtsanwalts- als auch in Notarkanzleien kommen eine Vielzahl an Stempelmodellen zum Einsatz. Zu den bekanntesten gehört sicher das Notarsiegel, welches unter anderem unter Kaufverträge, notarielle Testamente und auf beglaubigte Abschriften gesetzt werden muss. Aber welche Stempel kommen sonst noch zum Einsatz?


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Holzstempel rund 45 mm

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Aufbau

Das Dienstsiegel enthält unter anderem den vollständigen Namen des Notars, das Wappen des Bundeslandes, in dem sich der Sitz der Kanzlei befindet und in dem er/sie zugelassen wurde, sowie die Stadt, in der die Notarin oder der Notar den Kanzleisitz betreibt.

Notarsiegel werden sowohl als Holzstempel als auch als Selbstfärbestempel angeboten. Bevor diese gefertigt werden, muss allerdings die Bestellungsurkunde vorliegen. So wird nachgewiesen, dass die beantragende Person wirklich als Notar zugelassen ist. Denn im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt, der die Interessen seines Mandanten verfolgt, müssen Notare die Interessen aller Beteiligten im Auge behalten, beispielsweise im Rahmen des Abschlusses eines Kaufvertrages über ein Grundstück oder eine Immobilie.

Testamente und wichtige Urkunden werden unter Umständen mit einem Petschaftsabdruck versehen. Bei einem Petschaft handelt es sich um einen Metallstempel bzw. ein Lacksiegel, welcher in aufgebrachten Siegellack gedrückt wird und so beispielsweise ein Dokument verschließt. Dies ist beispielsweise bei Testamenten der Fall. Das notarielle Petschaft enthält die gleichen Informationen wie der Notarsiegel - vollständiger Name, Landeswappen und die Bezeichnung „Notar in“ sowie den Namen der Stadt.

Weitere Notarstempel

In Notariaten kommen natürlich noch viele weitere individuelle Stempel zum Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Holzstempel oder Selbstfärbestempel mit den Aufschriften

  • Abschrift,
  • Beglaubigte Abschrift,
  • Beglaubigte Fotokopie,
  • Terminsache/Fristsache,
  • Zweitschrift,
  • „Die vorstehende Abschrift/beglaubigte Abschrift/Fotokopie stammt mit dem Original überein, was ich hiermit beurkunde.“

Natürlich werden von den Angestellten in Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien auch andere Stempel genutzt. Dazu gehören beispielsweise

  • Posteingangsstempel,
  • Absenderstempel/Adressstempel,
  • Datumstempel,
  • Datumbänderstempel,
  • Numeroteure und
  • Buchungsstempel.

Für immer wiederkehrende Eintragungen werden durchaus auch individuelle Textstempel genutzt, die den Arbeitsaufwand reduzieren.

Vorteile

Außer dem Notarsiegel und dem Petschaft, die ganz individuell angefertigt werden müssen - und für die zuvor die Kopie einer Bestallungsurkunde vorzulegen ist - kommen in Notariaten und Rechtsanwaltskanzleien viele Kanzleistempel zum Einsatz, die auch sonst in vielen Büros genutzt werden. Deshalb können diese Stempel auf Lager produziert werden und sind so jederzeit verfügbar. Notarsiegel, Petschaft und natürlich der Adresstempel müssen hingegen individuell angefertigt werden. Besonders das Petschaft und der Notarsiegel müssen sicher verwahrt werden und dürfen nur von befugten Personen - in der Regel nur dem Notar selbst - verwendet werden.

Um die Arbeit zu erleichtern, können die meisten Notarstempel auch als Selbstfärber erworben werden. Nur das Petschaft macht hier eine Ausnahme, denn diese wird direkt in heißes Siegelwachs gedrückt.

Nachteile

Genau wie die normalen Bürostempel unterliegen auch Notarstempel Abnutzungserscheinungen. So kann beispielsweise bei Datumstempeln, die manuell eingestellt werden, eines der Stellrädchen verklemmt sein. Auch die Buchstaben älterer Stempelplatten sehen vielleicht nicht mehr ganz so schön aus, da sie über die Jahre hinweg oft genutzt wurden. Hier ist dann der Austausch der Stempelplatte unter Umständen ratsam.

Nutzungsmöglichkeiten von Notarsiegeln

Genau wie in der Gerichtsbarkeit, in örtlichen Behörden und Ministerien kommen auch in Notariaten Siegel zum Einsatz. Um ein solches Siegel nutzen zu dürfen, muss vor der Anfertigung des Stempels die Kopie der Bestallungsurkunde eingereicht werden. Mit dem Notarsiegel werden beispielsweise Immobilienkaufverträge, Testamente, Eheverträge und beglaubigte Abschriften versehen.

Für die Kennzeichnung der eingegangenen Post werden auch in Notariatskanzleien Posteingangsstempel verwendet. Notwendige Datumsangaben können mit dem Datumsstempel vorgenommen werden.

Gehen Kopien oder Ausfertigungen von Schriftstücken an alle Beteiligten zur Post, werden diese Dokumente beispielsweise mit den Stempelabdrücken „Abschrift“, „Beglaubigte Abschrift“, „Kopie“, „Duplikat“ sowie dem oben bereits aufgeführten Beglaubigungsvermerk, dem Datumsstempel und dem Siegel versehen.

Für die Absenderkennzeichnung auf Briefumschlägen, auf normalen Anschreiben und dergleichen mehr wird unter Umständen ein Absenderstempel Aufdruck aufgebracht. Größere Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien, die tagtäglich viele Schriftstücke zur Post geben, nutzen unter Umständen auch eine Frankiermaschine, deren Abdruck dann wiederum die Absenderdaten enthalten kann.

Synonyme

Notarstempel, Notarsiegel, Siegel, Petschaft, Absenderstempel, Abschrift, Kopie, Beglaubigte Abschrift, Fristenstempel, Datumsstempel, Adressstempel


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