Gutachterstempel

Gutachterstempel – seriöses Arbeiten mit einem sauberen Stempelabdruck

Für die Arbeit als Gutachter ist es unerlässlich, sauber und nach den jeweils geltenden Gesetzesrichtlinien zu arbeiten. Ein Gutachterstempel sollte daher in keinem Falle in Ihrer Ausstattung fehlen. Immerhin ist es besonders in dieser Branche nicht nur wichtig, sauber zu arbeiten, sondern auch durch einen Abschlussbericht inklusive Stempelaufdruck für die Richtigkeit des Endergebnisses zu bürgen. Doch welche Angaben dürfen auf einem solchen Gutachterstempel in keinem Falle fehlen? Was sollten Sie beim Kauf beachten? Und weshalb ist ein Gutachterstempel eigentlich generell so wichtig?


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Welche Angaben zeigt ein Gutachterstempel?

Damit ein Gutachterstempel auch wirklich als ein solcher bezeichnet werden kann, muss dieser bestimmte Informationen beinhalten. Wichtig ist hier nicht nur der Name des Gutachters, sondern oftmals auch sein Fachbereich und das Logo des Berufsverbandes. Auch die Mitgliedsnummer plus die Länderkennzeichnung sollten auf dem Abdruck vermerkt sein.

Ob der jeweilige Gutachterstempel nun rund oder oval gestaltet wurde und wie groß dieser ist, hängt in der Regel von dem jeweiligen Verband ab.

Sachverständigenverbände und Ausbildungszentren mit verschiedenen Sachverständigenstempeln

Jeder Verband hat seinen eigenen Stempelabdruck

Damit eine Unterscheidung leichter fällt, kreiert jeder Verband seinen eigenen Stempelabdruck. Beispiele für einige der bekanntesten Verbände aus dem Bereich der Gutachter sind unter anderem der:

  • Bundesverband deutscher Sachverständiger des Handwerks
  • Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband
  • Bundesverband Freier Sachverständiger.

Hierbei ist zu beachten, dass selbstverständlich ausschließlich die Mitglieder des jeweiligen Verbandes die Stempelabdrücke nutzen dürfen. Die Voraussetzung, um in diesen Personenkreis aufgenommen zu werden, ist das Bestehen einer verbandsinternen Prüfung.

Gutachterstempel sind nur in Kombination mit der Unterschrift gültig!

Wer jedoch der Meinung ist, das Aufdrücken des Gutachterstempels ersetze die Unterschrift des Gutachters, der irrt. Nur dann, wenn die entsprechenden Dokumente vom neutralen Prüfer auch unterzeichnet wurden, sind diese gültig und werden auch vor dem Gesetz als Gutachterdokumente angesehen.Sollten Sie also einen Gutachter suchen über Portale wie z.B. der GuSuMa, so verschaffen Sie sich einen Überblick über die Seriösität der ausgewählten Gutachter.

Besonders der DGSV (Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband) geht hier auf Nummer Sicher. Er hat sein Design in das Geschmacksmuster der BRD eintragen lassen. Der Vorteil: hier sind Fälschungen (fast) unmöglich. Zudem ist sichergestellt, dass alle Mitglieder des Verbandes denselben Stempel nutzen können. Einheitlichkeit und Sicherheit werden durch die Eintragung somit perfekt miteinander kombiniert.

Kompetenz, Sachkunde und Qualität – der Gutachterstempel als Nachweis der eigenen Fertigkeiten

Gutachter, die mit Hinblick auf einen bestimmten Sachverhalt engagiert werden, werden in der Regel unter anderem von:

  • Behörden
  • Institutionen
  • öffentlichen Einrichtungen und Ämtern
  • Behörden

immer dazu angehalten, auch einen Verbandsausweis vorzuzeigen. Der Stempel kann in diesem Zusammenhang auch immer als Sachkundenachweis genutzt werden.

Beachten Sie jedoch mit Hinblick auf den Verbandsausweis unbedingt auch immer, dass dieser lediglich ein Jahr lang gilt. Als Gutachter müssen Sie zudem in regelmäßigen Abständen Ihre Kompetenzen nachweisen bzw. sich im Rahmen von Schulungen und Seminaren weiterbilden. Sollten hier Prüfungen nicht bestanden werden, sind Sie dazu gezwungen, sowohl den Gutachterstempel als auch den jeweiligen Verbandsausweis zurückzugeben. Weitere Informationen zu Gutachterstempeln fionden Sie hier.

Weitere Stempel für die professionelle Arbeit

Selbstverständlich sind für Ihre Arbeit als Gutachter noch weitere Stempel von Bedeutung. Klassiker, die hier sicherlich in keinem Falle fehlen sollten, sind der Datums- und der Adressstempel. Beide sind nicht nur mit Hinblick auf Postein- und -ausgänge bzw. das Unterschreiben von Dokumenten interessant. Auch gerade dann, wenn Sie Ihre Termine ordnen oder Ihre Wiedervorlage neu organisieren möchten, bietet Ihnen der Datumsstempel eine willkommene Alternative zu handschriftlichen Aufzeichnungen. Auf einem Adressstempel können Sie zudem alle wichtigen Kontaktinformationen zu Ihrer Person hinterlegen lassen, so dass Kunden und Geschäftspartner Sie jederzeit erreichen können.

Holzstempel oder Stempelautomat?

Egal, ob Sie sich auf der Suche nach einem Gutachterstempel oder einem anderen Stempelaccessoire befinden, das Ihre Büroarbeit erleichtern soll: sie werden mit einer enormen Bandbreite an Stempeldesigns konfrontiert werden.

Im Gutachterbereich erfreut sich vor allem der klassische Holzstempel einer ungebrochenen Beliebtheit. Dieser liegt nicht nur gut in der Hand und ist in ergonomischer Hinsicht so gestaltet, dass Sie sich nicht über Ermüdungserscheinungen ärgern müssen, sondern ist außerdem noch extrem stabil. Stürze vom Schreibtisch verzeiht er ebenso wie eine regelmäßige Nutzung im teilweise hektischen Büroalltag.

Individualität beim Gutachterstempel – wo liegen die Grenzen?

Keine Frage: wenn Sie sich als Gutachter für einen eigenen Datumsstempel bzw. einen Adressstempel entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, Ihrer Fantasie freien Lauf zu lassen. Das bedeutet, dass es Ihnen überlassen ist,:

  • welche Angaben Sie hier vermerken lassen
  • wie groß die Stempelplatte sein soll
  • in welcher Farbe Sie stempeln möchten.

Beachten Sie jedoch unbedingt immer, dass Ihrer Individualität genau dann Grenzen gesetzt sind, wenn Sie planen, mit dem Logo Ihres Verbandes zu arbeiten. Dieses darf sich nur auf den Stempeln befinden, die auch vom Verband selbst herausgegeben wurden.

Sofern Sie einem Verband angehören, ist es daher immer sinnvoll, die eigene Qualifikation und die Zugehörigkeit durch das Nutzen des entsprechenden Gutachterstempels nachzuweisen. Ihre Auftraggeber können damit sofort erkennen, dass es sich bei Ihrer Dienstleistung um anerkannte und geprüfte Arbeit handelt, die sich unter anderem durch die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen auszeichnet.


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